(Inh. Gorden Hensel) - Neuer Wall 59 - 46419 Isselburg-Werth
Tel.: +49 2873 / 949232 - Fax: +49 2873 / 949237 - Hotline: +49 162 / 1638172


Haftungsbedingungen

Bei Anmeldung erkennt der Teilnehmer nachfolgende Haftungs- und Sicherheitsbedingungen an: Der Fahrer sowie alle Personen, denen gegenüber er unterhalts- oder ersatzpflichtig ist, verzichten auf die Anrufung des Rechtsweges für alle Personen- oder Sachschäden, die ihm, seinen Begleitpersonen und Helfern auf der Rennstrecke unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Folgeschäden erwachsen. Insbesondere gegen den Veranstalter, dessen Helfer und Beauftragte, dem Betreiber der Rennstrecke, sowie Fahrer, Halter und Helfer anderer Fahrzeuge, die die Rennstrecke benutzen. Der Fahrer ist sich der Benutzung einer Rennstrecke vollkommen bewusst. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auf einfache Fahrlässigkeit und auf den Ausschuss der Gefährdungshaftung. Die Überlassung eines Motorrades an eine nicht angemeldete Person ist verboten und führt zum Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung. Zweitfahrer sind ordnungsgemäß anzumelden und zahlen ebenfalls die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung.

Allgemeine Bedingungen

1. Leistungen
Es gelten nur die Leistungen, die in der Ausschreibung ange-geben sind. Änderungen sind möglich.

2. Zahlung
Der in der Anmeldung angegebene Betrag muß mit der Anmel-dung im Vorraus bezahlt werden. Der Zahlungsausgleich muß parallel, entweder per Bankeinzug, per Euroscheck oder per Überweisung vorgenommen werden. Kunden aus dem Ausland können ausschließlich mit Euroscheck in der Währung Euro bezahlen.

3. Anmeldung
Die Anmeldung muß spätestens vier Wochen vorher auf dem Anmeldebogen bei Damon Racing (Inh. Gorden Hensel) eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Eine Anmeldung gillt erst als verbindlich, wenn die Zahlung erfolgt ist und wird durch die Zusendung der Nennbestätigung durch den Veranstalter - Damon Racing - bestätigt. Bei kurzfristigen Anmeldungen, bei denen die Zusendung der Nennbestätigung zeitlich nicht mehr möglich ist, ist ein durch Damon Racing durchgeführter Bankeinzug Garant für die Teilnahmemöglichkeit.

4.Rücktritt
Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten; höhere Gewalt, die mindeste Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Rennstreckenbetreiber zurücktritt.
Der Teilnehmer kann unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Die Absage muß schriftlich erfolgen unter Angabe eines wichtigen Grundes. Der Teilnahmebetrag wird bei Absagen bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzüglich einer Stornogebühr erstattet. Bar-Erstattungen sind keinesfalls möglich. Die Stornogebühr beträgt maximal 40%. Eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- wird bei Stornierung erhoben. Bei Absagen später als drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung. Der Teilnehmer kann per Eigeninitiative einen Ersatzfahrer stellen.

5. Ausschluß
Ein Teilnehmer kann von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er diese stört oder den Weisungen des Sicherheitspersonals nicht nachkommt. Bei einem Ausschluß erfolgt keine Erstattung des Nennbetrages.

 

 

6. Haftung
Die Teilnahme am Motorradtraining auf der Rennstrecke sowie an Motorradtouren erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Schadensansprüche an den Veranstalter, dessen Weisungs-befugte und andere Teilnehmer sind in jedem Falle ausge-schlossen. Damon Racing ist von jeder Haftung ausge-schlossen. Jeder Teilnehmer haftet ausschließlich und alleine für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gegenüber Dritten. Für die Nutzbarkeit aller am Veranstaltungsort notwendiger Einrichtungen haftet der Veranstalter nicht. Hierunter fallen die Rennstrecke, Boxenanlagen, Fahrerlager, sanitäre Einrichtungen und sonstige Anlagen.

7. Bekleidungs-, Lärm- und Sicherheitsvorschriften
Die Teilnehmer erkennen sämtliche aufgeführten Vorschriften an. Falls diese nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, den Betreffenden Teilnehmer sofort von der Veranstaltung auszuschließen.

8. Alkohol und Medikamente
Bei Alkoholgenuß oder der Einnahme von starken Medikamenten gilt für diesen Tag Fahrverbot.

9. Höchstgeschwindigkeit
Die Veranstaltungen dienen nicht zum Erreichen der Höchst-geschwindigkeit.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 46395 Bocholt (NRW).

Sicherheitsbestimmungen

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mißachtung der tech-nischen Vorschriften kann der Fahrer für eventuell entstan-dene Schäden haftbar gemacht werden!

1. Bekleidungsvorschrift:
Komplette Lederbekleidung, Motorradstiefel mit Knöchelschutz, unbeschädigter Vollvisierhelm, Motorradhandschuhe und Rückenprotektor.

2. Fahrzeuge
Motorräder müssen technisch einwandfrei sein d. h. kein Flüs-sigkeitsverlust, keine abgefahrenen Bremsbeläge, keine alten oder abgefahrenen Reifen u.s.w. Technische Kontrollen sind vor jeder Fahrt durchzuführen. Fahrzeuge die bei einer technischen Abnahme unsererseits den technischen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht auf die Strecke.

3.Verhaltensregeln
Das Fahren in der Gruppe erfolgt rücksichtsvoll und sorgsam gegenüber anderen Teilnehmern. Den Weisungen des Personals bzw. Gruppenbetreuers ist Folge zu leisten.

4. Versicherung
Damon Racing ist nicht verpflichtet eine Versicherung für die Veranstalter abzuschließen. Ansprüche jeglicher Art können vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden.

5. Damon Racing sowie Werbepartner haben das Recht, Trainingsresultate, Bilder, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen ohne zusätzliche Zahlung zu Werbezwecken zu verwerten.