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Haftungsbedingungen
Bei Anmeldung erkennt der Teilnehmer nachfolgende Haftungs-
und Sicherheitsbedingungen an: Der Fahrer sowie alle Personen, denen gegenüber
er unterhalts- oder ersatzpflichtig ist, verzichten auf die Anrufung des
Rechtsweges für alle Personen- oder Sachschäden, die ihm, seinen
Begleitpersonen und Helfern auf der Rennstrecke unmittelbarer oder mittelbarer
Art, einschließlich Folgeschäden erwachsen. Insbesondere gegen
den Veranstalter, dessen Helfer und Beauftragte, dem Betreiber der Rennstrecke,
sowie Fahrer, Halter und Helfer anderer Fahrzeuge, die die Rennstrecke
benutzen. Der Fahrer ist sich der Benutzung einer Rennstrecke vollkommen
bewusst. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auf einfache Fahrlässigkeit
und auf den Ausschuss der Gefährdungshaftung. Die Überlassung
eines Motorrades an eine nicht angemeldete Person ist verboten und führt
zum Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung. Zweitfahrer sind ordnungsgemäß
anzumelden und zahlen ebenfalls die Teilnahmegebühr für die
Veranstaltung.
Allgemeine Bedingungen
1. Leistungen
Es gelten nur die Leistungen, die in der Ausschreibung ange-geben sind.
Änderungen sind möglich.
2. Zahlung
Der in der Anmeldung angegebene Betrag muß mit der Anmel-dung im
Vorraus bezahlt werden. Der Zahlungsausgleich muß parallel, entweder
per Bankeinzug, per Euroscheck oder per Überweisung vorgenommen werden.
Kunden aus dem Ausland können ausschließlich mit Euroscheck
in der Währung Euro bezahlen.
3. Anmeldung
Die Anmeldung muß spätestens vier Wochen vorher auf dem Anmeldebogen
bei Damon Racing (Inh. Gorden Hensel) eingegangen sein.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Eine Anmeldung gillt erst
als verbindlich, wenn die Zahlung erfolgt ist und wird durch die Zusendung
der Nennbestätigung durch den Veranstalter - Damon Racing
- bestätigt. Bei kurzfristigen Anmeldungen, bei denen die Zusendung
der Nennbestätigung zeitlich nicht mehr möglich ist, ist ein
durch Damon Racing durchgeführter Bankeinzug Garant für
die Teilnahmemöglichkeit.
4.Rücktritt
Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche
Umstände eintreten; höhere Gewalt, die mindeste Teilnehmerzahl
nicht erreicht wird oder der Rennstreckenbetreiber zurücktritt.
Der Teilnehmer kann unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Die Absage muß schriftlich erfolgen unter Angabe eines wichtigen
Grundes. Der Teilnahmebetrag wird bei Absagen bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
abzüglich einer Stornogebühr erstattet. Bar-Erstattungen sind
keinesfalls möglich. Die Stornogebühr beträgt maximal 40%.
Eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- wird bei Stornierung erhoben.
Bei Absagen später als drei Wochen vor der Veranstaltung erfolgt
keine Erstattung. Der Teilnehmer kann per Eigeninitiative einen Ersatzfahrer
stellen.
5. Ausschluß
Ein Teilnehmer kann von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen
werden, wenn er diese stört oder den Weisungen des Sicherheitspersonals
nicht nachkommt. Bei einem Ausschluß erfolgt keine Erstattung des
Nennbetrages.
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6. Haftung
Die Teilnahme am Motorradtraining auf der Rennstrecke sowie an Motorradtouren
erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Schadensansprüche
an den Veranstalter, dessen Weisungs-befugte und andere Teilnehmer sind
in jedem Falle ausge-schlossen. Damon Racing ist von jeder Haftung
ausge-schlossen. Jeder Teilnehmer haftet ausschließlich und alleine
für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
gegenüber Dritten. Für die Nutzbarkeit aller am Veranstaltungsort
notwendiger Einrichtungen haftet der Veranstalter nicht. Hierunter fallen
die Rennstrecke, Boxenanlagen, Fahrerlager, sanitäre Einrichtungen
und sonstige Anlagen.
7. Bekleidungs-, Lärm- und Sicherheitsvorschriften
Die Teilnehmer erkennen sämtliche aufgeführten Vorschriften
an. Falls diese nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt
und verpflichtet, den Betreffenden Teilnehmer sofort von der Veranstaltung
auszuschließen.
8. Alkohol und Medikamente
Bei Alkoholgenuß oder der Einnahme von starken Medikamenten gilt
für diesen Tag Fahrverbot.
9. Höchstgeschwindigkeit
Die Veranstaltungen dienen nicht zum Erreichen der Höchst-geschwindigkeit.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 46395 Bocholt (NRW).
Sicherheitsbestimmungen
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mißachtung
der tech-nischen Vorschriften kann der Fahrer für eventuell entstan-dene
Schäden haftbar gemacht werden!
1. Bekleidungsvorschrift:
Komplette Lederbekleidung, Motorradstiefel mit Knöchelschutz, unbeschädigter
Vollvisierhelm, Motorradhandschuhe und Rückenprotektor.
2. Fahrzeuge
Motorräder müssen technisch einwandfrei sein d. h. kein Flüs-sigkeitsverlust,
keine abgefahrenen Bremsbeläge, keine alten oder abgefahrenen Reifen
u.s.w. Technische Kontrollen sind vor jeder Fahrt durchzuführen.
Fahrzeuge die bei einer technischen Abnahme unsererseits den technischen
Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht auf die Strecke.
3.Verhaltensregeln
Das Fahren in der Gruppe erfolgt rücksichtsvoll und sorgsam gegenüber
anderen Teilnehmern. Den Weisungen des Personals bzw. Gruppenbetreuers
ist Folge zu leisten.
4. Versicherung
Damon Racing ist nicht verpflichtet eine Versicherung für
die Veranstalter abzuschließen. Ansprüche jeglicher Art können
vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden.
5. Damon Racing sowie Werbepartner haben das
Recht, Trainingsresultate, Bilder, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen
ohne zusätzliche Zahlung zu Werbezwecken zu verwerten.
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